Der Bund vermindert den Gewässerschutz
Änderungen an vier umweltrelevanten Verordnungen wurden verabschiedet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gewässerschutzverordnung, in welcher der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörden bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird. Bei den übrigen Änderungen geht es im Wesentlichen um technische Bestimmungen über die Fischerei, Chemikalien und Altlasten.

Die Schweizerische Hydrologische Kommission bedauert, dass die Stellungnahme der Akademien zur Gewässerschutzverordnung keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Änderungen nehmen konnte. Der Gewässerraum, der seit 2011 von den Kantonen ausgeschieden werden muss, ist wichtig für die Trinkwasserqualität, den Hochwasserschutz und die Biodiversität. Die sehr kleinen Bäche gehören bereits jetzt zu den bedrohtesten Lebensräumen. Durch diese Lockerung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, werden diese Ökosysteme nicht mehr ausreichend geschützt sein.
Dazu gehört

Kleine Fliessgewässer sind mit einer Vielzahl von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden belastet. Eine im Auftrag des Bundesamts für Umwelt erstellte Studie zu fünf Schweizer Bächen zeigt: In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden. Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität werden zurzeit im nationalen «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» erarbeitet.
Bild: Naturpark Pfyn-Finges / Parc naturel Pfyn-Finges
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz kritisieren in ihrer Stellungnahme die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung. Der Gewässerraum, der seit 2011 von den Kantonen ausgeschieden werden muss, ist wichtig für die Trinkwasserqualität, den Hochwasserschutz und die Biodiversität. Die sehr kleinen Bäche gehören bereits jetzt zu den bedrohtesten Lebensräumen und müssen weiterhin geschützt werden.
Bild: M. Bolliger